Köln – 23. Dezember 2016
Im Jahr 2015 waren etwa ein Viertel der Mütter und zwei Prozent der Väter mit Kindern bis sechs Jahren in Elternzeit. Spätestens, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, geht es für den Großteil der Eltern zurück in die Arbeitswelt. Die Rückkehr folgt dabei gesetzlichen Rahmenbedingungen. So haben Arbeitnehmer, die nach maximal drei Jahren an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, ein Recht auf eine gleichwertige Position wie vor der Elternzeit.
“Am besten, man fängt schon während der Schwangerschaft an, individuelle Lösungen zusammen mit dem Arbeitgeber zu erarbeiten”, sagt Hans-Björn Glock, Leiter Arbeitsmarktförderung bei TÜV Rheinland. Das gilt zum Beispiel für den Wechsel von Voll- auf Teilzeit.
Leistungsempfänger erhalten Unterstützung
Auch für erwerbslose Eltern, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, wird es spätestens ab dem 3. Lebensjahr des Kindes Zeit zu handeln. Sobald die Kinder in einer Kinderbetreuung sind, gelten die Eltern laut Staat wieder als erwerbsfähig und müssen sich um Arbeit bemühen. Als Unterstützung gibt es Hilfsangebote wie das Projekt “Fit mit Kind” von TÜV Rheinland. Das Programm hilft Arbeitslosen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und bei Fragen zur Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit. Die Teilnahme ist mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter möglich.
Kinderbetreuung optimieren
Zusammen mit erfahrenem Fachpersonal werden für jeden Teilnehmer passende Leistungen zusammengestellt. “Für jede individuelle Situation wird eine Lösung gesucht. Wichtig ist dabei vor allem, die eigene Handlungskompetenz zu stärken”, so Hans-Björn Glock. In Einzel- und Gruppengesprächen werden Strategien entwickelt, Familie und Beruf gut zu vereinbaren. Familiäre und außerfamiliäre Netzwerke und Struktursysteme werden aufgezeigt, um eine verlässliche Betreuung des Kindes zu organisieren. Die Beratung wird in Teilzeit durchgeführt und dauert bis zu neun Monaten.