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Jahresurlaub 2017 richtig planen: Arbeitnehmer verschenken im Schnitt 1,4 Urlaubstage pro Jahr – Kostenfreier Online-Rechner hilft bei der Berechnung

Berlin – 06. Dezember 2016
Leisure hotel rates to rise 4 percent during holidaysSchlau ist, wer seinen Urlaub im Voraus plant. Doch wie viel Tage stehen einem eigentlich genau zu? Beispielsweise, weil man flexible Arbeitszeiten hat oder nach der Babypause in Teilzeit zurückkommt? Und wie viel Resturlaub bleibt eigentlich nach einer Kündigung? Ein cleverer Online-Rechner beantwortet die Urlaubsfrage jetzt ganz schnell – sogar in komplizierteren Fällen wie dem Minijob.

Eigentlich ist das mit dem Urlaub doch ganz einfach: Es gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Leider stimmt das nicht ganz. Zwar gibt es mit dem Bundesurlaubsgesetz eine klare gesetzliche Grundlage. Aber tarifliche und betriebliche Sonderregelungen, sowie schwankende Arbeitszeiten machen das Thema komplex. In der Praxis werden die Urlaubstage häufig falsch berechnet und manchmal sogar teilweise unterschlagen – und das nicht zwangsläufig aus böser Absicht der Arbeitgeber heraus. Gerade in kleinen Unternehmen und vor allem bei Arbeitnehmern herrscht Unsicherheit, was den genauen Anspruch auf bezahlten Urlaub anbelangt.

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Mit dem Urlaubsrechner https://www.blitzrechner.de/urlaub-berechnen/ lässt sich ganz einfach der genaue Urlaubsanspruch berechnen. Auch Sonderfälle wie Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitnehmer und gekündigte Personen, erhalten schnell eine Auskunft über die Anzahl der Urlaubstage.

“Bei einer Umfrage unter 16.100 Seitenbesuchern stellte sich heraus, dass vor allem Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer mit sehr flexiblen Arbeitszeiten große Probleme bei der genauen Bestimmung des Urlaubsanspruchs haben. Im Schnitt werden hier 1,4 Urlaubstage pro Jahr verschenkt! Es lohnt sich daher genau nachzurechnen.”, so Tim Lilling, Projektleiter von blitzrechner.de

Insbesondere Personen, die regelmäßig für eine relativ kurze Zeitdauer beschäftigt werden, kommen in Sachen Urlaub häufig zu kurz. Beispiel sind Haushaltshilfen, Servicekräfte in der Gastronomie, Werkstudenten oder Babysitter, die nur ein oder zwei Mal pro Woche im Einsatz sind. Denn wie viel Urlaubsanspruch ein Arbeitnehmer hat, wird nicht durch die geleisteten Arbeitsstunden bestimmt, sondern durch die Arbeitstage. Jemand, der an fünf Tagen in der Woche jeweils acht Stunden arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand, der an fünf Tagen in der Woche nur vier Stunden arbeitet. In der Praxis werden die Urlaubstage im Teilzeitvertrag jedoch häufig einfach halbiert – und das ist nicht korrekt.

Aber auch Minijobbern wird der bezahlte Urlaub nicht selten verwehrt, weil weder Arbeitgeber noch Beschäftigte wissen, dass auch hier ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gilt. Und selbst Teilzeitbeschäftigte erhalten oft nicht den Urlaub, der ihnen zusteht.