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Das brauchen Ihre Gäste: Carsharing immer populärer – Neues Carsharing-Gesetz tritt in Kraft – Neue Marketingideen für Hotels

Berlin, 01. September 2017 –
Seit heute gilt das sog. Carsharing-Gesetz: In Städten dürfen separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ohne Parkgebühren ausgewiesen werden. Anbieter mit festen Stationen dürfen diese an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum verlegen. Dies bringt der Hotellerie neue Chancen, vernetzte Mobilität Ihren Gästen anzubieten.

Car2Go knackt 200.000 Kunden-Marke in Berlin (Foto: Car2go Group)
Car2Go knackt 200.000 Kunden-Marke in Berlin (Foto: Car2go Group)

Carsharing-Stellplätze vor dem Hotel, idealerweise mit E-Tankstelle, oder auf dem hoteleigenen Parkplatz sind eine interessante Option. Ziel ist es, dadurch Hotelgästen einen weiteren Mehrwert zu bieten. Auch Kooperationen mit regionalen Kfz-Betrieben, die eine eigene Carshing-Flotte unterhalten, sind interessant.

Sog. Free-Floating-Anbieter wie Car2go, DriveNow und Ubeeqo verzeichnen stark steigende Kundenzahlen; diese sind als mobile und digitalisierte Zielgruppe auch für die Hotellerie interessant. Entsprechende Angebote könnten beispielsweise im eigenen Kundenbindungsprogramm aufgenommen werden; mit jeder Carsharing-Buchung auch Hotelpunkte sammeln und umgekehrt.

Die neuen Mobilitätskonzepte basieren auf Smartphone-Apps, mit denen sich Autos und auch E-Roller buchen lassen. Nach Gebrauch lässt man das Gefährt innerhalb eines Nutzungsareals irgendwo stehen oder bringt es zu einem festen Parkplatz oder begrenzten Parkraum zurück. Immer mehr Stadtmenschen verzichten auf eigene Autos und nutzen stattdessen diese Angebote; allein Berlin verzeichnet Mercedes-Benz’s Car2go über 200.000 Kunden und stellt dafür rund 1.100 Fahrzeuge bereit. Die größeren Modelle werden zum Beispiel gerne genutzt, um entspannt und komfortabel zum Großeinkauf oder mit einer Gruppe bis zu fünf Personen zum nächsten Restaurant zu gelangen.

Durch das neue Carsharing-Gesetz des Bundes können die positiven Effekte von Car2go noch weiter verstärkt werden. Mit dem Gesetz können Städte die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb von Carsharing-Flotten erstmals auch rechtssicher umsetzen. Dazu gehören etwa konsistente, idealerweise bezirksübergreifende Parkvereinbarungen für bewirtschafteten, öffentlichen Parkraum. Für ein einheitliches Parkkonzept wäre es zudem hilfreich, das Parken von Carsharing-Fahrzeugen in Bewohnerpark-Zonen zu ermöglichen. In Gebieten mit sehr hohem Parkdruck sowie an zentralen Umsteigepunkten des öffentlichen Nahverkehrs sind Mobilitätsstationen von Vorteil. Kunden verschiedener Car- und Bikesharing-Anbieter, speziell auch diejenigen der stationsbasierten Angebote, können diese Stationen anfahren und direkt auf den ÖPNV umsteigen.