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Datenschutzgrundverordnung: Was Hoteliers tun müssen – Checkliste und Herausforderungen geben einen Überblick

Wien, 16. November 2017 –
Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hoteliers müssen künftig detailliert darlegen, welche Daten ihrer Gäste von ihnen verarbeitet werden, wo diese liegen und wohin sie weitergeben werden. Generell sollten sich Unternehmen gut auf den Einführungstermin der Datenschutzverordnung vorbereiten, denn bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro (!) oder vier Prozent des Umsatzes. 

Diese Datenschutz-Grundverordnung regelt insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten. “Es wird vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen Hoteliers die Daten der Gäste speichern und für Marketingaktivitäten verarbeiten dürfen, sagt Thomas Reisenzahn von der Prodinger-Beratungsgruppe. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Touristiker in der Pflicht, im Umgang mit Gästedaten peinlichst genau vorzugehen.

Die wichtigsten Punkte betreffen folgende Bereiche:

  • Aktive Einwilligung der Gäste erforderlich
    In den Hotels werden persönliche Daten verarbeitet und die Gäste müssen sich künftig damit einverstanden erklären. Bisher genügte es, dass der Gast der Nutzung nicht aktiv widersprach. Das beutet nun, dass ein Newsletter-Versand oder ein Gästemailing nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gastes möglich ist.
  • Dokumentationspflicht
    Zu mehr bürokratischem Aufwand für die Hoteliers dürfte die Neureglung der Nachweis- und Rechenschaftspflichten führen. So müssen Hoteliers dokumentieren, dass sie alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten rechtskonform zu bearbeiten. Das Hotel muss also beweisen, dass es alles richtiggemacht hat.
  • Ausarbeitung eines Notfallplans was bei Datenmissbrauch zu tun ist; der Gesetzgeber hat hier eine Meldepflicht bei der Behörde binnen 72 Stunden festgelegt. 

Die Prodinger Beratungsgruppe und die Atricon-Croup unterstützen Hotelbetriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Ein Quick-Check für eine erste Evaluierung im Hotel und eine Zusammenfassung zur Datenschutz-Grundverordnung inklusive Auswirkungen wurden erstellt und stehen der Hotellerie zur Verfügung:

http://www.prodinger-tourismusberatung.at/wp-content/uploads/2017/11/Prodinger_Datenschutz-Checkliste-Hotel.pdf

http://www.prodinger-tourismusberatung.at/wp-content/uploads/2017/11/Prodinger_Datenschutz-Beiblatt_2017.pdf