Nürnberg, 13. Dezember 2017 –
Ein Zettel voller Daten, Zahlen und Abkürzungen: Hier wird eine Summe dazu addiert, dort ein Betrag abgezogen. Verständlich ist die Lohnabrechnung meist nur für die Buchhaltung. Der Arbeitnehmer schaut in aller Regel lediglich auf die unterste Zeile, den Auszahlungsbetrag. Dabei ist es wichtig, auch die anderen Daten zu verstehen – und mit einer Lesehilfe ist dies auch gar nicht so schwierig.
Die Steuerdaten von Arbeitnehmern sind inzwischen elektronisch bei der Finanzverwaltung gespeichert. Allerdings können sich auch bei diesem elektronischen Verfahren Fehler einschleichen. Daher sollte die Lohn- oder Gehaltsabrechnung genau geprüft werden – zum Beispiel, ob die geänderte Steuerklasse stimmt oder ein neuer Freibetrag eingetragen wurde.
Lohnabrechnungen, wie z.B. die der Datev, sind immer gleich aufgebaut, sodass Arbeitnehmer Informationen schnell finden – und mit diesen Tipps auch verständlich entschlüsseln können:
Die persönlichen Daten
Ihre individuellen Informationen finden Sie oben links auf der Abrechnung. Dort steht zum Beispiel Ihr Geburtsdatum und direkt daneben Ihre Lohnsteuerklasse. Die Abkürzung dafür lautet “StKl”. Sollten Sie das Faktorverfahren nutzen, ist direkt im Feld rechts daneben der Prozentsatz für Sie und Ihren Ehepartner eingetragen. Wenn Sie Kinder haben, finden Sie die Freibeträge unter der Abkürzung “Ki.Frbtr.”. Auch ob die richtige Konfession übernommen wurde, können Sie dort ablesen, ebenso mögliche Lohnsteuerfreibeträge. In der Zeile darunter steht Ihre Sozialversicherungsnummer sowie Ihre Krankenkasse.
Arbeit, Krankheit, Urlaub
Auf der gegenüberliegenden Seite der Abrechnung, rechts oben können Sie Daten über Ihre Arbeitszeit entnehmen. Zum Beispiel über bereits genommene Urlaubstage (Url.Tg.gen.), den jährlichen Urlaubsanspruch (Url.Anspr.) oder Urlaubstage aus dem Vorjahr (VJ Url.üb.). An- und Abwesenheitszeiten werden in den Zeilen 2 und 3 gegenübergestellt, in der vierten Zeile können beispielsweise Überstunden und bezahlte Stunden angezeigt werden. In dem Feld darunter kann Ihr Arbeitgeber besondere Hinweise zur Abrechnung festhalten.
Das liebe Geld
Interessant ist für Arbeitnehmer, was in der Mitte der Abrechnung steht: Dort finden Sie Angaben, wie sich die monatlichen Bezüge zusammensetzen und das Gesamt-Brutto ergeben. Damit sich die ermittelten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leichter nachvollziehen lassen, wird jeder Brutto-Bezug in den Spalten Steuer-Brutto (St) und SV-Brutto (SV) gekennzeichnet. Besonderheiten in der Besteuerung erkennen Arbeitnehmer an einem “P” für Pauschalversteuerung oder einem “F” für steuerfrei. Im Feld “Netto-Bezüge/Netto-Abzüge” stehen beispielsweise Summen, die der Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge oder zur Vermögensbildung an andere Institutionen weitergeleitet hat. Auch Arbeitgeberzuschüsse zu freiwilligen oder privaten Krankenversicherungen sind hier abgebildet. Am Ende bildet der Auszahlungsbetrag die Summe, die Arbeitnehmer im laufenden Monat auf ihrem Konto erwarten können.
Noch einmal in Kürze
Links unten stellt eine Tabelle in übersichtlicher Form die bislang bereits abgerechneten Werte zum Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto und Sozialversicherungs-Brutto dar. Die diversen gesetzlichen Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge sind getrennt aufgeführt. Diese Verdienstbescheinigung dient als Einkommensnachweis – zum Beispiel, wenn ein Darlehen beantragt werden soll.
In der Fußzeile können Sie Erläuterungen und die wesentlichen Abkürzungen der Abrechnung noch einmal nachlesen. So finden Sie sich auch auf die Schnelle in Ihrer Lohnabrechnung zurecht.
Tipp: Wenn Sie einen Fehler finden – etwa einen Freibetrag vermissen oder in die falsche Steuerklasse einsortiert wurden – sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber kontaktieren. Änderungen müssen aber trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden.