Düsseldorf, 31. März 2017 –
Im April gibt es noch weitere rechtliche Neuregelungen. Arag-Rechtsexperten geben einen Überblick:
- Ab dem 1. April 2017 steigt das Schonvermögen von Beziehern von Sozialhilfe von bisher 2.600 Euro auf 5.000 Euro an.
- Ab dem 1. April wird Leiharbeit zeitlich begrenzt. Arbeitgeber dürfen den selben Leiharbeiter auf der selben Stelle dann nur noch 18 Monate beschäftigen.
- Hersteller und Händler müssen ab dem 1. April auch Holzheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen mit einem EU-Energieeffizienzlabel versehen. Es zeigt an, wie der Energieverbrauch eingestuft wird.
- Fahrschüler erwarten ab dem 1. April zahlreiche neue und überarbeitete Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung – darunter auch zusätzliche Bild- und Videofragen. Danach müssen sich Fahrprüflinge bei der Theorieprüfung auf 58 neue Fragen einstellen.
- Ärzte erhalten für Videosprechstunden und sogenannte Telekonsile ab dem 1. April eigene Abrechnungspositionen. Die Auswertung zum Beispiel von Röntgenaufnahmen am Computer soll sich so für Mediziner lohnen.
- Damit Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst echte Notfälle möglichst schnell behandeln können, tritt zum 1. April die Reform des Notdiensthonorars in Kraft. Ab dann muss ein Notaufnahmearzt im Krankenhaus entscheiden, wer ein Notfall ist. Weniger dringende Fälle sollen an niedergelassene Ärzte und deren Bereitschaftsdienste verwiesen werden.
- Psychotherapeuten müssen vom 1. April an eine Sprechstunde einrichten, für die es kurzfristig Termine gibt. Patienten sollen so in Notfällen erste Schritte besprechen können.