Hamburg, 20. September 2017 –
Die Zahl derjenigen, die spezielle Essgewohnheiten haben, ist in letzter Zeit stetig gestiegen. Deshalb wird es immer wichtiger, darauf Rücksicht zu nehmen. Ganz gleich, welche Einstellung ein Mensch zu verschiedenen Speisen hat – ob zum Beispiel vegetarisch oder vegan, pro oder anti Fleisch oder Fisch sowie sonstige Ernährungsmodelle: Vier Grundsätze sollten selbstverständlich sein, meint man beim Arbeitskreis für Umgangsformen International (AUI).
Erstens: Gastgebende sorgen stets dafür, dass Austauschgerichte zur Verfügung stehen, was in der Gastronomie durch frühzeitige Absprachen mit den dort Zuständigen einfach zu organisieren ist. Bei Einladungen in die eigenen vier Wände empfiehlt es sich, die Gäste direkt zu fragen, ob es Gerichte gibt, die sie ablehnen.
Zweitens: Offenbart jemand in Gesellschaft bestimmte Vorlieben oder Abneigungen beim Essen, ist es rücksichtsvoll, auf jegliche Nachfrage zu verzichten. Drittens: Ein Gespräch – oder gar längere Diskussion – darüber in der Runde sollte vermieden werden, sofern es nicht von der betreffenden Person selbst angefangen wird. Viertens: Jeglicher Überredungsversuch, doch wenigstens einmal etwas von dem abgelehnten Gericht zu probieren, unterbleibt ebenso wie ein “Bekehrungsversuch” anderer zu den eigenen Speisevorlieben.
Das gilt übrigens auch bei Getränken, etwa, wenn Alkohol abgelehnt wird, sowie mit Blick auf Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten. Wer das beachtet, zeigt seinen Mitmenschen die notwendige Höflichkeit und Wertschätzung.