Wien, 18. Dezember 2017 –
Die neue Regierungskoalition hat ein echtes Herz für’s Gastgewerbe: Im marketingaffigen Nachbarland braucht es keinen halbherzigen Tourismusbeauftragten; dort sind die Anliegen der mittelständischer Gastgeber mit einem ganzen Kapitel Regierungsprogramm. Die WKÖ begrüßte nun etliche wichtige Punkte, darunter eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, Senkung der Lohnnebenkosten und eine erhebliche Lockerung des geplanten generellen Rauchverbots.
Endlich werde die „enorme Bedeutung“ des Gastgewerbes für die Volkswirtschaft anerkannt, freute sich Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Und weiter: „Die Regierung hat sich mit ihrem Programm für unsere Branche hohe Ziele gesetzt, wir hoffen, dass die vereinbarten Maßnahmen im Interesse unserer 60.000 Mitgliedsbetriebe nun auch zügig umgesetzt werden.“ Besonders hervorzuheben sind aus Sicht der Branche dabei:
- Flexible und praxisgerechte Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte in der Gastronomie, Entbürokratisierung der familienhaften Mitarbeit
- Anpassung der Abschreibungsdauer an die tatsächliche Nutzungsdauer
- Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
- Neuauflage der ÖHT-Förderaktion „Landgasthäuser“
- Erleichterung der Betriebsübergabe in der Familie, erhöhter Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer
- Senkung der Körperschaftsteuer, insbesondere im Hinblick auf nicht entnommene Gewinne und im Hinblick auf die Mindest-KöSt.
Besonders erleichtert ist die Branche auch über das Bekenntnis zur Abschaffung des generellen Rauchverbotes, das mit 1. Mai 2018 als eines der schärfsten Verbotsgesetze in Europa eingeführt hätte werden sollen. Allerdings seien noch Abstimmungen notwendig, so Pulker. „Aus unserer Sicht wäre es am besten, wenn die bisher gültige Regelung beibehalten wird, bevor auf ein neues Modell, das sogenannte „Berliner Modell“ umgestiegen wird“, betont der oberste Gastronomie-Sprecher und präzisiert: „Wenn zusätzliches Geld für verstärkte Raucher-Präventionsmaßnahmen lukriert werden soll, wäre es naheliegend, die Steuern auf Tabakprodukte zumindest auf das Niveau unserer westlichen Nachbarstaaten Deutschland, Schweiz und Italien anzuheben, anstatt eine neue Sondersteuer einzuführen, die von Gastwirten für Raucherplätze zu bezahlen ist. Dies wird es mit uns so jedenfalls nicht geben!“