Münster, 20. Dezember 2017 –
2018 ändert sich einiges rund ums Geld. Mehr Grundzulage bei Riester, weniger Stress bei der Steuererklärung, das Ende der TAN-Liste, der Start neuer Sicherheitsregeln im Online-Banking. Einige der wichtigsten Neuerungen ab 2018 aus Verbrauchersicht hat die LBS in Münster im Überblick zusammengefasst.
Erhöhung der Riester-Grundzulage: Förderberechtigte können ab dem 1. Januar 2018 maximal 175 Euro als Grundzulage vom Staat erhalten. Das ist eine prozentuale Steigerung von 13,6 Prozent. Die Politik stärkt damit die eigene Altersvorsorge. Bei der Wohn-Riester-Förderung unterstützt die höhere Grundzulage Bauherrn beim Aufbau von Eigenkapital und sorgt später für eine schnellere Entschuldung.
Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen: Ab dem Steuerjahr 2018 muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres (in diesem Fall also 31. Juli 2019) beim Finanzamt abgegeben werden. Wenn ein Steuerberater die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, hat dieser künftig bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres Zeit. Das heißt, für die Steuererklärung 2018 bis zum 29. Februar 2020.
Keine VL-Bescheinigung mehr auf Papier: Wer die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Steuererklärung beantragen wollte, bekam dafür bisher vom Anlageinstitut, z. B. seiner Bausparkasse, jährlich eine Bescheinigung- die “Anlage VL”. Diese Anlage entfällt künftig, so ein Beschluss des Bundesfinanzministeriums. Bausparkassen und Banken müssen die Daten direkt elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Neue Besteuerung für Fonds: Für Investmentfonds gilt ab 1. Januar 2018 eine andere Besteuerung. Inländische Dividenden und Immobilienerträge werden direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegt. Dadurch sind in- und ausländische Fonds künftig steuerlich gleich gestellt.
Freibeträge und Kindergeld werden erhöht: Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Ehegatten wird zum neuen Jahr leicht um 72 Euro auf dann 4.788 Euro erhöht, der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Auch das Kindergeld steigt pro Kind und Monat um 2 Euro auf 194 Euro. Für das dritte Kind gibt es 200, für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung steigt: In der gesetzlichen Kranken- und in der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze: In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie ab dem 1. Januar 53.100 Euro (früher 52.200 Euro) pro Jahr. In der Rentenversicherung liegt die Grenze im Westen bei 78.000 Euro Jahreseinkommen, im Osten bei 69.600 Euro.
Das Ende der TAN-Liste: Das TAN-Verfahren mit einer Papierliste hat ab dem neuen Jahr ausgedient. Der Nutzer muss sich für ein anderes Verfahren entscheiden.
Kreditkartenzahlung wird günstiger: Bisher nahmen viele Läden – vor allem online – einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung. Das ist ab 13. Januar dank einer EU-Richtlinie nicht mehr zulässig.
Verbesserte Haftung bei missbräuchlichen Zahlungen: Banken müssen ihren Kunden ab dem Jahreswechsel bei einer fehlgeleiteten Überweisung alle Informationen über den Empfänger zur Verfügung stellen. Sollten Kartenzahlungen oder Überweisungen per Lastschrift missbräuchlich nicht autorisiert worden sein, müssen die Banken den fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem sie informiert wurden, zurückbuchen. Die Haftungsgrenze für Kunden, die Opfer von Kartenmissbrauch, im Online-Banking oder beim Lastschriftverfahren wurden, sinkt gleichzeitig von 150 auf 50 Euro.