Köln, 31. Oktober 2017 –
Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere Verletzung: Sie sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Nur so sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum Versicherungsschutz auftauchen.
Kleine Verletzungen, etwa ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, sind in vielen Betrieben keine Seltenheit. Oft reicht ein Pflaster, und alles ist gut. Aber manchmal wird aus dem kleinen Schnitt auch mehr, zum Beispiel durch eine Infektion. Dann ist es gut, wenn bereits die kleine Schnittverletzung in das Verbandbuch eingetragen wurde, denn häufig ist die Frage zu klären, ob es sich bei der Entzündung um einen Arbeitsunfall handelt. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse wät dazu, auch kleine Verletzungen konsequent in das Verbandbuch einzutragen. Der Eintrag beschreibt, was passiert ist und wann es sich ereignet hat.
Darüber hinaus liefert das Verbandbuch auch Hinweise für die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Wenn beispielsweise bei einer bestimmten Tätigkeit immer wieder Schnittverletzungen passieren, sollte geprüft werden, ob etwas dagegen getan werden kann, zum Beispiel andere Messer eingesetzt werden können.
Ein Verbandbuch gibt idealerweise vor, was eingetragen werden muss, z. B. Zeitpunkt, Ort, Unfallhergang und Art der Verletzung. Es muss im Übrigen kein Buch, sondern darf auch eine Liste oder eine Datei sein. Wichtig ist nur: Der Datenschutz ist einzuhalten, es darf somit nicht offen für jeden zugänglich sein und muss fünf Jahre aufbewahrt werden.