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Kräftige Geldstrafen für Mogeleien bei Hotelsternen – Mehrere Hotels für Tricksereien bei Hotelklassifizierung verurteilt

Hotel stars - ZDF

Bad Homburg, 31. Januar 2018 –
Klartext: Wer mit falschen Hotelsternen wirbt, bekommt Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro. Dies legen aktuelle Gerichtsurteile laut Mitteilung der Wettbewerbszentrale dar.

“Hotelbetriebe, die rechtskräftig zur Unterlassung einer unzulässigen Sterne-Werbung verurteilt wurden, müssen dafür sorgen, dass die Werbung auch tatsächlich entfernt oder geändert wird”, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in einer Bewertung der Gerichtsentscheidungen. “Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafen”, so Schönheit weiter. 

Wegen unzulässiger Sterne-Kennzeichnungen bei Hotels hatte die Wettbewerbszentrale erste Gerichtsbeschlüsse erwirkt, in denen auf ihren Antrag hin Ordnungsgelder gegen Hotelbetreiber verhängt wurden. Diese hatten Gerichtsurteile missachtet, in denen die Werbung mit Sterne-Symbolen ohne zugrundeliegende gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagt wurde. 

So verhängte das Landgericht Dessau-Roßlau ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 Euro gegen einen Hotelbetreiber, der trotz rechtskräftiger Verurteilung auf seiner eigenen Internetseite erneut mit Sterne-Symbolen geworben hatte, obwohl er nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügte (Beschluss vom 01.11.2017, Az. 3 O 15/17). Das Landgericht Münster verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen eine Hotelbetreibergesellschaft, die auf ihrer eigenen Internetseite weiterhin unberechtigterweise unter bildlicher Wiedergabe der offiziellen Dehoga-Plakette geworben hatte (Beschluss vom 11.01.2018, Az. 022 O 19/17, nicht rechtskräftig). 

Im Jahr 2017 wurden der Wettbewerbszentrale insgesamt 409 Fälle mit sogenannten “Sterne-Mogeleien” gemeldet. In insgesamt 106 Fällen hat die Wettbewerbszentrale Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung eingeleitet.