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Nun dürfen Sie erfahren, was der Kollege verdient – Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten – Gilt für Betriebe ab 200 Mitarbeiter

Berlin, 08. Januar 2018 –
Verdienen Sie weniger als der männliche Kollege? Nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz dürfen Mitarbeiter nun Auskunft über Löhne und Gehälter bei sog. gleicher oder gleichwertiger Arbeit verlangen. Dies gilt aber nur für Betriebe mit mindestens 200 Mitarbeitern. So dürften somit nur große Hotels und Großküchen davon betroffen sein.

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Das Gesetz dient dazu, den Anspruch auf gleichen Lohn leichter durchsetzen zu können. Alle zwei Jahre können Arbeitnehmer die schriftliche Auskunft verlangen. Arbeitgeber müssen zudem erstmals ab diesem Jahr einen Bericht über den Stand er Gleichstellung im Betrieb verfassen; dies gilt jedoch nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.

Das Entgelttransparenzgesetz – auch „Lohngleichheitsgesetz“ genannt – ist bereits zum 6. Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die Auskunftsberechtigung für Mitarbeiter startete am 6. Januar diesen Jahres.

Wortlaut des Gesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/BJNR215210017.html

Broschüre zum Pdf-Download: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/das-entgelttransparenzgesetz–informationen-zum-gesetz-zur-foerderung-der-entgelttransparenz/117324