Hamburg, 18. April 2018 –
Wiedereinstieg in den Job? Mit Teilzeit gelingt das. Und Jobs gibt es zuhauf, vor allem in Hotels und der Gastronomie!
Und das verdient man durchschnittlich im Gastgewerbe: In Teilzeit können Arbeitnehmerinnen monatlich 1.313 Euro verdienen, während die männlichen Kollegen mit 1.277 Euro auskommen müssen (-2.7%). Die Durchschnittsgehälter wurden von adzuna.de ermittelt.
Laut Eurostat arbeiten deutsche Frauen gerne in Teilzeit, mehr als dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Demnach betrug die Teilzeitquote bei deutschen Frauen im Jahr 2016 47%, was mit Österreich die zweithöchste Teilzeitquote nach den Niederlanden darstellt. Bei den Männern belief sich diese lediglich auf 9%, was den Herren den neunten Platz auf europäischer Ebene bescherte.
Bei Müttern mit minderjährigen Kindern unter sechs Jahren lag die Quote laut Erhebungen des Bundesamt für Statistik im selben Jahr noch deutlich höher mit satten 72%. Für Väter fiel diese mit 6% vergleichsweise gering aus.
“Brücken-Teilzeit”: Arbeitsminister Heil legt Gesetzentwurf für befristete Teilzeit vor
Teilzeitbeschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 leichter in Vollzeit zurückkehren können. “Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung”, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der “Rheinischen Post”.
Der Gesetzentwurf sei fertig, betonte der Minister, und soll ab Dienstag innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann.
Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil – also für alle Teilzeit-Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. “Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind.” Die Arbeitgeber sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei, sagte Heil. Auch Betriebe mit weniger als 45 Arbeitnehmern will Heil dazu bringen, sich zumindest mit den Arbeitszeit-Wünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine “Pflicht zur Erörterung” unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor. Für Betriebe mit 46 bis 200 Arbeitnehmern ist dem Gesetzentwurf zufolge eine “Zumutbarkeitsgrenze” eingeplant. Nur einem pro 15 Arbeitnehmern müsse der Anspruch auf befristete Teilzeit gewährleistet werden.
Union und SPD hatten bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit schaffen wollen. Sie konnten sich nicht auf die Details einigen. Im Koalitionsvertrag wurde nun eine neue Regelung vereinbart. Heil verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz: “Nach einer Erhebung wünschen sich 100.000 Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, die zu ihrem Leben passen. Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen.”