Ulm/Gladbeck/Bochum, 09. April 2021 – Der Zoll schlägt erneut zu: Bundesweit kam es zu Razzien in der Gastronomie – und Festnahmen!
Haftbefehl gegen Gastronom
Über 30 Kräfte von Zoll und Polizei haben in der Ulmer Innenstadt im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Ulmer Gastronomen Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen durchgeführt sowie zwei Haftbefehle gegen ihn selbst und eine Mitarbeiterin vollzogen. Es bestand Fluchtgefahr sowie Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr. Die Beschuldigten wurden der zuständigen Haftrichterin beim Ulmer Amtsgericht vorgeführt, die die Haftbefehle in Vollzug setzte. Die beiden Beschuldigten befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Dem Unternehmer werden u.a. Subventionsbetrug, Kurzarbeitergeldbetrug, Sozialbeitragshinterziehung und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Er soll sich dabei auch eines sog. Strohmannes bedient haben, um seine eigene Verantwortlichkeit zu verschleiern. Der finanzielle Schaden hinsichtlich der zu Unrecht bezogenen Corona-Soforthilfe samt Kurzarbeitergeld soll insgesamt ca. 115.000 Euro, der Schaden gegenüber den Sozialkassen rund 50.000 Euro betragen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Ulmer Zolls und der Kriminalpolizei laufen bereits seit mehreren Monaten. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen, die gemeinsam durch den Zoll und die Polizei durchgeführt wurden, wurden Geschäftsunterlagen sichergestellt und verschiedene Zeugen vernommen. Die Ermittlungen dauern an.
Festnahmen in Pizzeria
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund überprüften eine Pizzeria in Gladbeck. Zwei angetroffene Arbeitnehmer waren in der Küche mit Zubereitungsarbeiten beschäftigt. Es handelte es sich bei beiden Personen um indische Staatsbürger. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Ein Arbeitnehmer konnte einen indischen Reisepass und einen abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel vorlegen. Der andere Mann war im Besitz eines 2019 abgelaufenen Aufenthaltstitels für Deutschland. Zudem war er zur Aufenthaltsermittlung bezüglich des Verdachts des illegalen Aufenthalts ausgeschrieben. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten beide somit nicht.
Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 25 und 32 Jahren vorläufig fest. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet nun ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Noch mehr Festnahmen bei Gastro-Razzia
Ende März überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dortmund eine Bochumer Pizzeria. Dort war ein 22-jähriger Inder als Koch beschäftigt. Er besaß weder eine Arbeitserlaubnis noch einen Aufenthaltstitel. Die Zöllner leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des vermutlich illegalen Aufenthalts ein, er wurde mittels Dolmetscher vernommen. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.
“Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern”, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund, Nicolai Prowe. “Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.”
Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist eine besonders bittere Form der Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer befinden sich in absoluter Abhängigkeit, können ihre Rechte auf Mindestlohn und normale Arbeitsbedingungen kaum selber durchsetzen, haben keine Unfall- und Krankenversicherung. Ihre Arbeitgeber vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze und bereichern sich auf Kosten der Solidargemeinschaft. Sie verdrängen legal arbeitende Unternehmen.
Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamts Dortmund deckten alleine im Jahr 2020 einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von über 30,5 Millionen Euro auf.