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EU-Pauschalreiserichtlinie erheblich entschärft: Reisebausteine können auch weiterhin gesammelt abgerechnet werden – Aber: Gäste dürfen Reisemängel ab 2018 zwei Jahre lang geltend machen

Berlin/Brüssel, 21. Februar 2017 –
Für Reisebüros bleibt alles beim Alten: Einzelne Reisebausteine dürfen auch weiterhin getrennt vermittelt, aber mit einem Gesamtbetrag bezahlt werden. Damit ist die gefürchtete EU-Pauschalreiserichtlinie erheblich entschärft, wie Staatssekretär Gerd Billen gestern in Berlin bekannt gab. Die Umsetzung der novellierten Richtlinie als deutsches Gesetz ist für April zu erwarten.

Die Richtlinie hatte zunächst vorgesehen, Einzelleistungen wie z.B. eine Hotelbuchung auch einzeln kassieren zu müssen. Sonst wäre eine Pauschalreise entstanden, für die die Reisebüros die Haftung übernehmen müssten. Dies hätte den Reiseverkauf zum Erliegen gebracht, war die Befürchtung erfahrener Touristiker.

Allerdings gibt es laut einem FAZ-Bericht doch mindestens eine erhebliche Neuregelung: Regress wegen Reisemängel soll ab 2018 zwei Jahre lang – und nicht wie bisher: zwei Monate – fordern können. Allerdings müssen nach maximal 24 Monaten auch noch die Details der Reisemängel bekannt und nachprüfbar sein.