Bad Pyrmont, 19. März 2017 –
Glück im Unglück im Steigenberger Hotel Bad Pyrmont: Ein brennendes Kühlaggregat im Frühstücksrestaurant sorgte am Freitag Abend für starke Verrauchung – rund 120 Hotelgäste mussten in der Nacht evakuiert werden. Verletzt wurde niemand. Die Freiwillige Feuerwehr lobte in ihrem Bericht, dass sich die Hotelmitarbeiter sehr gut verhalten hätten.
Das Feuer war zwar nach nur wenigen Minuten gelöscht, doch da waren der Speisesaal und die angrenzende Küche bereits stark verraucht. Giftige Rauchgase führen schnell zur Bewusstlosigkeit und zum Tod. Das Feuer war frühzeitig durch den Alarm eines Brandmelders entdeckt worden. Dieser Fall zeige, „wie wichtig Rauchmelder sind, ohne diese wäre dieser Einsatz wesentlich schlimmer verlaufen“, berichtete die Feuerwehr.
Brandschutz in der Hotellerie ist allerdings ein ungeliebtes Thema: Aufwand und Schulungen bzw. Evakuierungsübungen sind im Hotelmanagement nicht genügend priorisiert, warnt der auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander seit Jahren. Etliche schwere Feuer in Hotels, bei denen Gäste ums Leben kamen, verdeutlichen leider immer wieder, wie dramatisch die Auswirkungen sein können.
So kam es in einem Kettenhotel in Berlin zu einem Unglücksfall, als eine Mitarbeiterin die Sauna per Knopfdruck von der Rezeption hochheizte, aber nicht zuvor kontrolliert hatte. Ein Holzeimer auf dem Saunaofen fing Feuer und die Rauchgase ließen einen Gast ersticken. Es kam noch schlimmer: Die Brandmeldeanlage des Hotels war bereits seit Monaten außer Betrieb. Das Feuer wurde erst bemerkt, als Rauch aus dem Untergeschoss hochquoll. Die Feuerwehr entdeckte dann den leblosen Körper. Das Hotel einer namhaften Kette wurde zwangsgeschlossen.
Neue Arbeitsstättenverordnung: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden zu Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwegen und Notausgängen – Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig prüfen
Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist am 3. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten. Eine Konkretisierung fand im Bereich der Arbeitsschutz-Unterweisung statt. Dadurch werden die Beschäftigten in die Lage versetzt und aktiv angehalten, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. Genannt werden hierbei in erster Linie Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Die Änderung ist also eine praxisgerechte Hilfe für Arbeitgeber, damit diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung besser nachkommen können.
Aus Sicht des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetrieb (Bvbf) wird der vorbeugende Brandschutz durch die in der ArbStättV vorgeschriebenen betrieblichen Unterweisungen in den Arbeitsstätten gestärkt. „Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall, insbesondere die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge“, so Bvbf-Chef Carsten Wege, „sind Pflichtteil der betrieblichen Unterweisung. Beschäftigte, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber ebenso pflichtgemäß in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Arbeitgeber müssen über eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Brandschutzhelfern verfügen“.
Zutreffend wird in der neuen Verordnung die Instandhaltung und Prüfung auf Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen betont: „Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.“
Mit der Neufassung wird verdeutlicht, dass bauliche oder technische Anlagen nicht nur sachgerecht zu warten, sondern auch instand zu halten sind. Das Instandhalten beinhaltet neben dem Warten der Anlagen und Sicherheitseinrichtungen auch ihre Inspektion und Instandsetzung. Nur so ist die Funktionsfähigkeit der brandschutz- und gebäudetechnischen Sicherheitseinrichtungen sichergestellt.
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„Es brennt monatlich in deutschen Hotels“ – Interview mit Carsten Hennig
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