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Mehr Gehalt in Hotellerie und Gastronomie – Tariflöhne in Bremen sollen nun für alle gastgewerblichen Betriebe gelten

Bremen, 25. März 2017 –
Ein Novum für Hotellerie und Gastronomie: Die Tariflöhne in Bremen sollen nun für alle gastgewerblichen Betriebe, ganz gleich, ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder nicht, gelten. Mit dieser beim Bundesarbeitsministerium beantragten Ausnahmeregelung will man beim Dehoga-Landesverband dem Lohndumping, der bei tariftreuen Betrieben zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen führe, entgegen wirken.

Die Tariferhöhung sieht ein Lohnzuwachs von 3,1 Prozent ab April und nochmal um 2,7 Prozent ab April 2018 vor. Die Gehälter liegen zwischen 1.572 Euro monatlich (Entgeltgruppe 1) und 2.754 Euro (Gruppe 4). Die Ausbildungsvergütungen betragen 675 Euro (1. Lehrjahr), 760 Euro (2. Lj) und 870 Euro (3. Lj.) Weitere Details sind hier übersichtlich dargestellt: http://www.dehoga-bremen.de/tarifinformationen.html

Die NGG unterstützt die Beantragung der sog. Allgemeinverbindlichkeit. Tatsächlich könnte sich diese Maßnahmen gegen Lohndumping bei „schwarzen Schafen“ im Gastgewerbe positiv für das Image der Branche auswirken. Marktbeobachter erwarten, dass ähnliche Anträge auch in anderen Tarifregionen gestellt werden.