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Pkw-Maut nimmt letzte Hürde im Bundesrat – Umsatzeinbußen in Gastronomie und Hotellerie befürchtet

Berlin, 31. März 2017 – 
Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut am 31. März 2017 gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen. Grenznahe Regionen fürchten um negative Auswirkungen für Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel. Inwieweit Umsatzeinbußen durch die Pkw-Maut zu befürchten sind, bleibt abzuwarten.

Führt die Pkw-Maut zu Umsatzeinbußen in Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel in den grenznahen Regionen?
Führt die Pkw-Maut zu Umsatzeinbußen in Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel in den grenznahen Regionen?

So sieht die Maut aus
Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich. Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat am 31. März 2017 ebenfalls gebilligt hat (BR-Drucksache 241/17).

Ende einer langen Auseinandersetzung
Dem Vorhaben gehen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben deshalb mit dem neuen Gesetzentwurf Anfang des Jahres noch einmal abgeändert.

Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.