Berlin, 05. April 2017 –
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht vor großen Veränderungen: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll ihre Attraktivität erhöht und die Marktdurchdringung vorangetrieben werden. Denn heute, so viele bAV-Experten, werden ihre Vorteile noch zu selten genutzt. Die breite Mehrheit der deutschen mittelständischen Unternehmen erwartet von der aktuellen Reform positive Impulse zur Stärkung der bAV. Fast zwei Drittel (64%) rechnen mit steigendem Arbeitnehmer-Interesse an der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings hat sich bisher nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (17%) festgelegt, die bAV-Reform zu nutzen und die entsprechenden Angebote 2018 zu erweitern.
Das ergab die aktuelle Studie “Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017” der mehrfach für ihren bAV-Service ausgezeichneten Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts. Seit 2011 veröffentlichen beide Partner die Studienreihe, die auf einer jährlichen, repräsentativen Forsa-Umfrage unter rund 200 bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelständischen Unternehmen basiert.
Hintergrund
In einem zweiten Anlauf hat das Bundeskabinett sich am 21. Dezember 2016 nun auf einen Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes geeinigt. Der Regierungsentwurf sieht grundlegende Veränderungen der betrieblichen Altersversorgung vor. Unter anderem soll erstmals eine reine Beitragszusage als Form der betrieblichen Altersversorgung anerkannt werden. Vorgesehen ist ein sogenannte „Sozialpartnermodell“, das eine Alternative zu einem gesetzlich obligatorischen Betriebsrentensystem darstellen soll. Mit der gesetzlichen Änderung sollen Anreize auch für kleine und mittelständische Unternehmen geschaffen werden, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Sollte der Entwurf in dieser Form wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten, ergeben sich einige interessante Neuregelungen für Arbeitgeber.
Gleichzeitig zeigt sich, dass bAV-Anbieter mit digitalen Produkten und Services bei den Unternehmen punkten können. Mehr als die Hälfte (59%) der befragten Personalverantwortlichen erwartet von den Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen, also bAV-Angebote, bei denen sämtliche Angelegenheiten wie Antragsstellung, Verwaltung und Änderung digital möglich sind, um den komplexen bAV-Themen und Kundenwünschen gerecht zu werden. Bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gaben dies sogar zwei Drittel an. Gleichzeitig sind für 58 Prozent aller Befragten Online-Tools zur Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig. Und immerhin ein Viertel erachtet die Möglichkeit mobiler Zugriffe auf die bAV-Verwaltung als relevant.
Mit dem verstärkten Einzug digitaler Anwendungen in die bAV wächst auch die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz. Beides stellt laut 91 Prozent der befragten Personalverantwortlichen hohe Anforderungen an die Administration und Kommunikation der bAV.
Neben dem schon angesprochenen steigenden Arbeitnehmer-Interesse verbinden die Unternehmen mit der gesetzlichen Neuordnung der Betriebsrente die Hoffnung auf attraktivere bAV-Produkte: Das erklärten 56 Prozent. Einen sinkenden Haftungsumfang für die Arbeitgeber erhoffen sich 44 Prozent. Und ein gutes Drittel der Personalverantwortlichen rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen bei der Bürokratie und den Vorschriften zur bAV (35 Prozent). Lediglich 13 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine positive Wirkung erwarten.
Gleichzeitig ergab die Studie, dass rund zwei Drittel (62%) der befragten Unternehmen noch nicht wissen, ob der eigene Betrieb die Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aufgreifen und neue Angebote unterbreiten wird.
18 Prozent von ihnen schließen einen Ausbau des eigenen bAV-Angebots bereits jetzt aus. Nur 17 Prozent der Befragten sagen zu, auf die Gesetzesnovelle positiv zu reagieren und das eigene bAV-Angebot zu erweitern. Die Betriebe, die sich bereits jetzt zur Angebotserweiterung entschlossen haben, zielen insbesondere darauf ab, den Förderbetrag für Geringverdiener nutzen zu können: Das erklärte rund die Hälfte der Umfrageteilnehmer (47%). Das Opting-out-Modell hingegen, also die automatische Lohnumwandlung, wollen laut Umfrage derzeit lediglich 18 Prozent der befragten Betriebe nutzen.