Berlin, 17. Mai 2017 –
Ohne massiven Druck würde sich wohl wenig ändern: Erst eine Enthüllungsreportage des ZDF über massiven Betrug mit Hotelsterne rüttelte den Dehoga wach; zuvor waren in etlichen Landesverbänden Warnungen ungehört verhallt. Nun stellte sich bei internen Untersuchungen heraus: Über 1.200 Hotels haben mit der Hotelklassifizierung unberechtigt geworben und wurden abgemahnt. Der Imageschaden ist unübersehbar. Zudem gelten die starren Kriterien als nicht mehr zeitgemäß, da etliche neue Hotelkonzepte nicht mehr in den Denkschubladen der Ausstattungsvarianten einsortierter sind.
Nun erklärte die Schweizer Hotelkette Carathotels den Abschied von den Hotelsternen. „„Ist ein Hotel mit Fünf-Sterne-Frühstück, aber einer Zimmergröße, die nur drei Sternen entspricht, automatisch ein Drei-Sterne-Haus? Ist ein Hotel, das zwar Mobile Key, aber keinen Gepäckservice anbietet automatisch ein Zwei-Sterne-Haus? Wir halten diese Denkmuster für nicht mehr zeitgemäß“, bringt es Zeljko Holik, Geschäftsführer der Carathotels, auf den Punkt.
Mit der Ehrlichkeit bei den Sternen haben es etliche Hotels bislang nicht so genau genommen. Rund ein Drittel der angemahnten Betriebe haben sich nachklassifizierten lassen, teilte der Dehoga-Bundesverband mit. Allerdings verzichten nun 40 Prozent der kritisierten Hotelbetreiber auf die Klassifizierung; dies stellt einen abermaligen Rückgang dar. Nach Verbandsangaben seien derzeit 8.511 Übernachtungsbetriebe „gültig“ klassifiziert; bei 20.725 Hotelbetrieben (13.377 Hotels und 7.348 Hotels garnis) entspreche dies einem Anteil von rund 41 Prozent.
Warum eine Klage gegen Google die Hotelsterne wieder stark machen soll
Wirbt ein Hotel mit nicht authorisierten Hotelsternen bei Google, soll dies rechtswidrig sein. Darauf weist Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Hotelklassifizierung, gegenüber dieser Redaktion hin. „Wir haben Google wiederholt darauf hingewiesen, dass im Falle von Hotels die Darstellung von Gäste-Rezensionen mit Sternen nicht nur zu Verwechslungen mit offiziellen Klassifizierungen und damit zur Verbraucherverwirrung führt, sondern nach geltender Rechtslage in Deutschland auch schlichtweg rechtswidrig ist“, so Luthe. Daher wolle man sich alle rechtlichen Optionen offenhalten. Eine Klage könnte also vorbereitet werden.
Nach Luthes Auskunft wurden in letzter Zeit Hotels von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs abgemahnt, weil sie auf Google mit Sternen dargestellt werden, ohne dass die dortigen Sterneangaben einer objektiven Hotelklassifizierung entstammen. „Diese Darstellung von Google ist auch unserer Auffassung irreführend und somit wettbewerbswidrig: So hat u.a. das OLG München (Az.: 6 U 3624/13 vom 05.12.2013) geurteilt, dass die Sternevergabe auf Hotelportalen durch eine unabhängige Stelle nach objektiver Prüfung des Hotels und seiner Ausstattung zu erfolgen hat“, so Luthe.
Ob nun tatsächlich Google für diese Praxis verantwortlich zu machen ist, bleibt bislang offen. „Uns liegen Fälle vor, wo nach entsprechender Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale das Hotel Google nachweislich aber vergeblich aufgefordert hat, die Sterneangabe zu entfernen. Google verweist in seinen Antworten darauf, dass ‚die Wertung auf vertrauenswürdigen Informationen basiere, die im Internet präsent seien’“, so Luthe.
Die Hotels sollten „zunächst die Angaben bei den Drittquellen anpassen, damit auch hier die Änderung vorgenommen werden kann“, heißt es dazu von Google. Dann seien Beispiele anderer größerer und kleinerer Hotelportale genannt worden, die die Sterneangabe des betreffenden Hotels über Links bei Google einspeisten.
Ein nicht-klassifiziertes Hotel habe hier seine „Hausaufgaben“ zu erledigen, so der Hotelsterne-Wächter. „Aber kann sich die Suchmaschine gänzlich der Verantwortung für die korrekte Darstellung von Hotelsternen durch den für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Hinweis auf andere Portale (und Wettbewerber) als Quellen entziehen?“, lässt Luthe als Frage offen.
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