Köln, 27. Juni 2017 –
Der Missbrauch hat System: Im Schatten des Gesetzgebers wächst das Instrument der Abmahnung rasant zu einer existentiellen Bedrohung von Gewerbetreibenden heran. Was einst zur raschen Beilegung von Konflikten ohne Beteiligung eines Gerichts vorgesehen war, wird in dramatisch zunehmender Weise von eigens dafür gegründeten Abmahnvereinen und Pseudounternehmen in Zusammenarbeit mit Abmahnanwälten als Einnahmequelle missbraucht. Zahlreiche Verbände fordern nun gemeinsam den Gesetzgeber auf, dieses unlautere Geschäftsgebaren juristisch einzudämmen und wieder auf Kurs zu bringen. Der Dehoga ist nicht dabei.
In einem Positionspapier haben etliche Verbände des Mittelstandes, des Handels und der Digital- und Werbewirtschaft ihren Unmut über den immer weiter ausufernden Missbrauch von Abmahnungen formuliert. Das Instrument als solches wird darin einvernehmlich befürwortet, juristisch aber müssten die Gewerbetreibenden besser vor Missbrauch geschützt werden.
Seit Jahren steigen die Fallzahlen, in denen vermeintliche oder auch versehentliche Fehltritte, meist Bagatellen, mit zahlungspflichten Aufforderungen geahndet werden. Im vergangenen Jahr mussten die Beklagten durchschnittlich mehr als 1.500 Euro aufwenden – und vielfach bleibt es nicht bei einer Abmahnung (Quelle: „Trusted Shop Abmahnstudie 2016“). “Für rund die Hälfte der Online-Händler stellen Abmahnungen eine Existenzbedrohung dar, vor allem wegen drohender Vertragsstrafen in künftigen Fällen”, weiß Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung und Prokurist von Trusted Shops.
Das gemeinsame verabschiedete Positionspapier ist daher ein lautes Signal an den Gesetzgeber, juristisch nachzubessern. Derzeit ist es für Abmahnende ein Leichtes, Rechtsverstöße geltend zu machen. Zukünftig sollen sie hierfür zuerst eine Abmahn- und Klage-Befugnis nachweisen. Verbände wären dann auch dazu verpflichtet, monetäre und personelle Ressourcen vorzuhalten, um im Falle einer Eskalation auch Prozesse zu komplexen Rechtsfragen führen zu können. Wie derzeit schon Verbraucherschutzvereine sollen Wirtschaftsverbände zunächste eine Abmahnerlaubnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Auch solle der finanzielle Anreiz für Abmahnungen gesenkt und in einfachen Fällen ein obligatorisches Verfahren vor einer Einigungsstelle vorgeschaltet werden.
“Solche inhaltlichen und formellen Hürden würden sofort und nachhaltig den Missbrauch des Abmahnens bremsen und das Instrument seinem Grundgedanken, nämlich einer unbürokratischen und für beide Seiten kostengünstigen Streitbeilegung, wieder zuführen”, so Föhlisch.
Das komplette Positionspapier steht hier zum Pdf-Download bereit: http://shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2017/06/Verb%C3%A4nde-gegen-Abmahnmissbrauch_Juni2017_fin.pdf