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Wlan in Gastronomie und Hotellerie Ende der Störerhaftung bedeutet auch Netzsperren für Anbieter – Kassensysteme in Gefahr

Berlin, 07. Juli 2017 –
In Deutschland wurde nun der Weg zu mehr offenen Wlan-Hotspots geebnet. Der Bundestag beschloss die Aufhebung der sogenannten Störerhaftung, bei der Anschlussinhaber für die Aktivitäten ihrer Gäste haftbar gemacht werden konnten. Gastronomen oder Hoteliers sollten allerdings ihr eigenes Internet nicht einfach mit Wlan den Gästen zur Verfügung stellen, warnt Alexander Szlezak, Geschäftsführer von Unwired Networks.

Der IT-Experte warnt die Anschlussinhaber vor den immer noch bestehenden Risiken, wenn sie ihren Internetanschluss einfach via Wlan öffentlich zur Verfügung stellen. So dürfen nun Behörden und Rechteinhaber verlangen, dass nach illegalen Download Aktivitäten durch Gäste bestimmte Seiten vom Anschlussinhaber gesperrt werden. Ohne technisches Know-How ist das für den Gastwirt oder Hotelier zeitaufwändig und mühsam.

Zudem besteht die Gefahr, dass zu vorschnell das eigene Wlan, mit dem etwa Kassen oder interne Rechner betrieben werden, für Gäste freigegeben wird. Damit besteht die Gefahr, dass Unbefugte über das offene Wlan in das Kassensystem oder die internen Computer eindringen und Schäden verursachen. Mindestens zwei getrennte Wlan-Netze sind daher auf jeden Fall erforderlich. Leider ist auch dies ohne entsprechende Kenntnisse nicht trivial.