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Bei der Arbeit auf richtigen Augenschutz achten – Unternehmer muss Gefährdungspotenzial der Arbeit beurteilen – Augen vielfältigen Gefahren ausgesetzt

Köln, 10. Oktober 2017
Am 12. Oktober ist Welttag des Sehens. Eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, wie sehr der Mensch ein Augentier ist und wie nachlässig viele mit dem Thema Augenschutz umgehen. “Je nach Arbeitsplatz – besonders in der Industrie – sind die Augen zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Einsatzbereich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen”, sagt Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. In der Gefährdungsbeurteilung muss enthalten sein, ob Gefahren für die Augen bestehen und ob man sie verhindern oder durch technische bzw. organisatorische Maßnahmen reduzieren kann. Wenn am Ende trotz allem ein Risiko bleibt, sich an den Augen zu verletzen, müssen Augenschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Von der Rötung bis zum grauen Star
Gelangen Späne oder Splitter ins Auge, können Rötungen oder Entzündungen auftreten. Neben solchen mechanischen Gefährdungen geht es beispielsweise um chemische Stoffe oder biologische Gefährdungen, wie Bakterien, Viren und Sporen, die bei Arbeiten im Labor das Auge schädigen können. Störlichtbögen, z.B. bei Schaltarbeiten in elektrischen Energieverteilungsanlagen mit hohen Temperaturen und wegspritzenden Teilchen, zählen zu den elektrischen Gefahren. Arbeiten mit Schweißgeräten hingegen zu den optischen. “Hohe UV-Strahlung kann zum Verblitzen des Auges führen, das heißt, die Hornhautoberfläche wird verletzt. Die direkten Folgen reichen von Rötung und Reizung bis zur Bindehautentzündung. Eine Katarakt, auch grauer Star genannt, kann die Spätfolge eines solchen Unfalls sein”, so der Experte.

Beim Unfall direkt zum Augenarzt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine geeignete Erste Hilfe zu sorgen. Kommt es zu einem Unfall, müssen Augendusche oder Augenspülflasche griffbereit sein, um Fremdkörper aus dem Auge herausspülen zu können. Bei Metallsplittern, die in die Hornhaut gelangt sind, ist Eile geboten, damit der Splitter nicht rostet. “Anstatt zunächst den Durchgangsarzt aufzusuchen, sollten Betroffene bei isolierten Augenverletzungen sofort zum Augenarzt gebracht werden”, sagt Kaulen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen sicheren Transport zu sorgen. Meist handelt es sich dabei um einen Krankenwagen. Generell empfiehlt der Experte, bei augengefährdenden Arbeiten eine Schutzbrille zu tragen: “Für die Freizeit findet man Augenschutzbrillen mit GS-Zeichen in jedem Baumarkt. Wer ohnehin schon eine Brille als Sehhilfe trägt, greift auf der Arbeit am besten zu einer Schutzbrille mit Korrekturfaktor. Die sogenannten Überziehbrillen sind in der Regel eher unkomfortabel”, so der TÜV Rheinland-Experte.