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Studienfinanzierung: Was Studenten beim Nebenjob beachten müssen

Frankfurt/Main, 30. November 2017 –
Über die Hälfte der Studenten jobbt neben dem Studium, 81 Prozent von ihnen sagen, dass sie auf den Job absolut angewiesen sind. Das hat die auf Studienfinanzierung spezialisierte Deutsche Bildung in ihrem “Campus Barometer” ermittelt, an dem über 6.000 Studenten teilgenommen haben. Fast die Hälfte der Befragten würde das Pensum am liebsten reduzieren, bei fast einem Viertel wirkt sich der Nebenjob negativ auf den Studienfortschritt aus. 8 Stunden pro Woche halten Studenten für gut machbar. Die tatsächliche Arbeitszeit liegt mit 11 Stunden pro Woche 37 Prozent über diesem Pensum.

Bei den extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten in den Unistädten bleibt oft keine andere Wahl, als den Nebenjob als eine von mehreren Finanzierungsquellen zu nutzen. Das sollten Studenten dabei beachten:

  • Möglich ist ein normaler 450-Euro-Job, bei dem auch der Bafögsatz unberührt bleibt und keine Beiträge abgezogen werden.
  • Als sogenannte Werkstudenten können Studenten bei Unternehmen oder als studentische Hilfskräfte an Hochschulen und Forschungsinstituten eingestellt werden. Hier dürfen bis zu 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden, wobei dann auch die monatliche Rentenversicherung abgezogen wird.
  • Als Werkstudenten können die Nebenjobber auch in den Semesterferien arbeiten, hier dann sogar Vollzeit. Es darf allerdings nicht mehr als 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
  • Möglich ist auch, eine Werkstudententätigkeit mit einem 450-Euro-Job zu kombinieren. Auch hier gilt aber die Grenze von maximal 20 Stunden pro Woche, um bei der Sozialversicherung weiterhin als Student zu gelten und von den Beiträgen befreit zu bleiben.

“Nebenjobs können je nach Aufgabengebiet wertvolle Praxiserfahrungen liefern, sollten aber immer nur ein Baustein in der Studienfinanzierung bleiben”, sagt Anja Hofmann von der Deutschen Bildung. Richtschnur sei, dass der Erfolg des Studiums nicht gefährdet wird.