Köln, 08. Dezember 217 –
Im (heftigen) um die Bestpreisklauseln – wir berichteten – kommt erneut Bewegung! Streit um Diese Pressemitteilung von HRS wurde heute Abend versendet:
„Die Pressemitteilung des Hotelverbands IHA vom 7. Dezember 2017 zu angeblichen Schadensersatzansprüchen von Hotels gegen HRS wegen Verwendung einer Bestpreisklausel bedarf der Richtigstellung. Der IHA versucht damit seine Mitglieder zu einer Sammelklage gegen HRS zu mobilisieren und ihnen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nahezulegen.
HRS hat bereits nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.01.2015 von sich aus überprüfen lassen, ob Ansprüche der HRS-Hotelpartner bestehen könnten. Hierfür wurden sowohl juristische als auch ökonomische Experten hinzugezogen. Auf Grundlage dieser ausführlichen Analysen ist HRS überzeugt, dass die Bestpreisklausel zu keinerlei Schäden bei den Hotelpartnern geführt hat. Im Gegenteil: Die Hotellerie hat vom Vermarktungsangebot von HRS profitiert und Auslastung und Zugang zu interessanten Neukunden gesteigert. Bislang hat zudem kein einziger Hotelpartner angebliche Schäden gegenüber HRS geltend gemacht. Die Bestpreisklausel wendet HRS schon seit 2012 nicht mehr an – und nicht erst seit 2017, wie vom Hotelverband unterstellt.
Aus Sicht von HRS und den Sachverständigen sind Schadenersatzansprüche unhaltbar. Gleichzeitig lehnt der Hotelverband jede Gewährleistung dafür ab, dass den Hotels überhaupt Schadenersatz zusteht und eventuelle Ansprüche auch durchsetzbar sind. Dieses Vorgehen ist aus HRS-Sicht nicht seriös und sachlich nicht gerechtfertigt.
Aufgrund der klaren Sach- und Rechtslage sieht HRS keinen Raum für eine ‘Branchenlösung’. HRS wird sich daher auch nicht an eventuellen Güte- oder ähnlichen Schlichtungsverfahren in diesem Zusammenhang beteiligen. Soweit es tatsächlich dazu kommen sollte, dass angebliche Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, sieht HRS dem mit Gelassenheit entgegen.“