Berlin, 28. Dezember 2017 –
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz treten zum 1. Januar 2018 wichtige Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung in Kraft. Unter anderem können Arbeitnehmer künftig von höheren Steuervorteilen profitieren. Außerdem wird der bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Rente schrittweise verbindlich, soweit dieser Beiträge für die Sozialversicherung spart.
Bisher können Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, was im Jahr 2017 monatlich 254 Euro entspricht, in eine betriebliche Rente investieren, ohne dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ab dem 1. Januar 2018 können sie bis zu 8 Prozent steuerfrei einzahlen; allerdings sind weiterhin nur 4 Prozent sozialabgabenfrei.
Beteiligt sich der Arbeitgeber außerdem am Aufbau der betrieblichen Rente, stärkt er die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie ihre Bindung ans Unternehmen zusätzlich. Darüber hinaus senkt er seine Lohnnebenkosten. Die eingesparten Lohnnebenkosten kann er ebenfalls für die bAV seiner Mitarbeiter einsetzen.
Dieser bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitsgebers zur Betriebsrente wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018 schrittweise Pflicht – je nach bAV-Modell. So gilt für neue Verträge ab 1. Januar 2019: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters in eine Betriebsrente Sozialversicherungsabgaben, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbeitrages leisten. Für bestehende und bis Ende 2018 vereinbarte Entgeltumwandlungen wird diese Regelung ab 2022 wirksam. Sprich: Wer plant, diese Form der bAV seinen Mitarbeitern noch 2017 oder 2018 zu ermöglichen, sollte die Auswirkungen im Hinterkopf behalten. Wird als Durchführungsweg das neu eingeführte Sozialpartnermodell gewählt, ist der Zuschuss von 15 Prozent bereits ab 2018 ein Muss.
Dazu erläuterte Peter Weiß, Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Die Betriebsrente wird endlich auch für Arbeitnehmer mit kleinem Geldbeutel attraktiv. Denn für Zusatzrenten aus einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Riester-Rente oder einer Basisrente gilt ab 1. Januar 2018 ein neuer Freibetrag, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und bis maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Damit lohnt sich jetzt jede Zusatzrente, weil sie im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt. Es gibt keinen Grund mehr, auf eine betriebliche Altersvorsorge zu verzichten, weil die späteren Ansprüche ohnehin einmal bei der Grundsicherung angerechnet würden. Zusätzlich besteht jetzt für Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 2.200 Euro die Möglichkeit eines staatlich geförderten Zuschusses des Arbeitgebers, um damit die Betriebsrente aufzubessern.“
Großes Vertrauen in Betriebsrenten – Gute Startbedingungen für Sozialpartner-Rente
Die meisten Deutschen vertrauen vor allem den Angeboten ihres Arbeitgebers, wenn es um die Altersvorsorge geht. Eine aktuelle vom Versorgungswerk MetallRente in Auftrag gegebene Umfrage* hat ergeben, dass für 56 Prozent der Befragten solche Angebote sogar besser abschneiden als die gesetzliche Rente, die von 48 Prozent genannt wurde. An dritter Stelle mit 40 Prozent stehen bereits gemeinsame Angebote von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Wie die repräsentative Untersuchung bestätigte, zweifeln vor allem junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren an der gesetzlichen Rente. Nur 34 Prozent vertrauen auf sie. Für diese Altersgruppe ist dagegen der Vertrauensvorschuss für Betriebsrentenangebote von ihrem Arbeitgeber (61 Prozent) oder den Tarifparteien (53 Prozent) besonders hoch.
Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt vor allem darauf ab, die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Beschäftigten mit geringem Einkommen einen Anreiz zur eigenen Vorsorge zu geben. Die Tarifparteien sind die neuen Gewährsträger eines Betriebsrentenversprechens. Sie haben die Aufgabe, steuernd einzugreifen und mit kollektiver und generationengerechter Kapitalanlage für eine möglichst hohe Zielrente Sorge zu tragen. Auch die stärkere Verbreitung über sogenannte Opting-out-Modelle obliegt exklusiv den Tarifparteien.
Die Startvoraussetzungen für die neuen, ab 2018 möglichen Betriebsrenten-Einrichtungen der Sozialpartner sind gut, denn der Wunsch nach besserer Altersversorgung und das Vertrauen in Tarifparteien sind groß.
Die repräsentative Umfrage wurde im Auftrag des Versorgungswerks Metallrente von Kantar Public (Infratest) zwischen 24.11. und 06.12. 2017 durchgeführt. Es wurden 1.000 Telefoninterviews mit Personen ab 14 Jahren in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland geführt.