Düsseldorf, 04. Januar 2017 –
Wir haben uns schon daran gewöhnt, dass das Zahlen mit der Kreditkarte neben dem normalen Preis für die Ware oder Dienstleistung auch noch Extra-Gebühren kostet. Auf vielen Verkaufsportalen kosten auch Überweisungen oder das Lastschriftverfahren extra. Lediglich eine Bezahloption muss laut Gesetz kostenlos sein. Das heißt aber, dass Kunden dafür, dass sie zahlen auch noch zur Kasse gebeten werden.
Unsinnig – fanden im vergangenen Jahr sogar unsere Volksvertreten im Bundestag und beschlossen, dass Händler ab dem 13.01.2018 keine Gebühren mehr für die gängigsten Kartenzahlungen, für Überweisungen und für Lastschriften erheben dürfen. Ganz von allein sind die Abgeordneten natürlich nicht auf so eine kluge Entscheidung gekommen. Sie setzten damit lediglich Vorgabe der Europäischen Union (EU) um.
Arag-Experten haben aber auch in dieser Suppe ein Haar entdeckt: Die gesetzliche Neuerung gilt derzeit noch nicht für Dienstleister wie Paypal. Aber: PayPal ändert zum 9. Januar 2018 seine AGB. Ab diesem Datum ist es Händlern laut den Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters untersagt, für die Nutzung von PayPal Aufschläge zu verlangen.